Autor: Ralph Davids
Betrug im Spendenbereich: So schützen Sie Ihre Organisation
Das Böse macht auch vor Hilfsorganisationen nicht halt: Betrüger:innen suchen ihren finanziellen Vorteil auch im Kontakt mit gemeinnützigen NGO. Mit Fake-Kampagnen, Fake-Spenden, unberechtigten Spendenbescheinigungen und anderen Maschen versuchen sie, den Organisationen zu schaden. Fundraiser:innen, die die kriminellen Vorgehensweisen kennen, können sich und ihre NGO besser schützen, um finanzielle Verluste und Reputationsschäden zu vermeiden.
Fake-Kampagnen im Online-Fundraising
Ob auf Instagram, TikTok oder Crowdfunding-Plattformen: Neben seriösen Projekten tauchen immer häufiger gefälschte Spendenaufrufe namhafter Organisationen auf. Sie arbeiten mit dramatischer Sprache, schockierenden Bildern und fehlenden Fakten – und gefährden vor allem eines: Das Vertrauen in die Arbeit seriöser Hilfsorganisationen.
Diese Betrugsmasche richtet sich an Spender:innen, die darauf vertrauen, Gutes zu tun. Für die Organisationen ist es jedoch ein Appell, durch seriöses Fundraising die Bindung Ihrer Unterstützer:innen zu stärken: Erläutern Sie beispielsweise ihre Grundsätze, wie Sie um Spenden werben, grenzen Sie sich dabei klar von reißerischen Methoden ab. Erklären Sie Ihren Spender:innen, wie sie Fakes erkennen.
Für Ihre Spender:innen: Woran Sie Fakes erkennen
- Pauschale Projekttitel & unkonkrete Beschreibungen
- Sehr dramatische, moralisierende oder reißerische Ansprache
- Dubiose Zahlungswege
Was Organisationen tun können:
- Zeigen Sie Transparenz (klare Strukturen, verifizierte Spendenkanäle)
- Spender:innen aktiv informieren („Im Zweifel direkt bei uns nachfragen“)
- Intern Mitarbeitende sensibilisieren
Rücküberweisung nach Lastschrift-Spenden
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Betrugsfällen bei Spenden per Lastschrift. Gerade niederländische IBANs sind bei dieser Masche auffällig geworden. Dabei geben Betrüger:innen über das Online-Spendenformular eine hohe Sepa-Lastschriftspende (zum Beispiel 5.000 Euro) mit gültigen Bankdaten ein. Anschließend melden sie sich mit der Bitte um Rücküberweisung, da sie den Betrag angeblich falsch eingegeben hätten.
Sobald eine gutgläubige Organisation die vermeintliche Spende zurücküberweist, erfolgt eine Rücklastschrift des ursprünglichen Betrags oder es stellt sich heraus, dass die Lastschrift gar nicht gedeckt war. Dadurch erleidet die Organisation einen doppelten Schaden: eine entgangene Spende und das Geld, das sie freundlicherweise zurücküberwiesen hat.
Was Organisationen tun können:
Überweisen Sie Spendenbeträge nur dann zurück, wenn Sie die Spender:innen kennen. Besondere Vorsicht ist bei Erstspender:innen und hohen Beträgen geboten. Lassen Sie sich auf keinen Fall zeitlich unter Druck setzen, denn verantwortlich für die Fehlbuchung sind nicht Sie. Machen Sie die Person darauf aufmerksam, die Rücklastschrift selbst über ihr Online-Banking auszuführen, denn es liegt in der Verantwortung der überweisenden Person.
Betrug mit Zuwendungsbestätigungen
Eine weitere perfide Masche: Der/die Betrüger:in überweist kurz vor Jahresende einen hohen Betrag an Ihre Organisation und fordert sofort eine Spendenquittung. Wenig später storniert er/sie die Zahlung – etwa per Rücklastschrift oder Kreditkarten-Chargeback. Problematisch wird das, wenn Sie dann schon eine Spendenbescheinigung verschickt haben, denn diese kann missbraucht werden, beispielsweise indem die zu hohe Zuwendungsbestätigung bei der Steuererklärung und damit für ein Steuervergehen genutzt wird.
Was Organisationen tun können:
Schreiben Sie dem/r vermeintlichen Spender:in, dass er/sie die ausgestellte Spendenquittung nicht nutzen darf. Lassen Sie sich hierzu insbesondere nach dem Versand der Jahres-Zuwendungsbestätigung eine Liste von Spender:innen geben, die ihre Spende nach der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung zurückgezogen haben. Schicken Sie ggf. eine Korrektur der Zuwendungsbestätigung mit, in der nur die tatsächlichen Spenden quittiert werden und fordern Sie die Rücksendung (zumindest aber die Vernichtung) der fehlerhaften Zuwendungsbestätigung. Da wir keine Rechtsberatung durchführen können, lassen Sie sich zum rechtssicheren Vorgehen von Ihrem Rechtsbeistand beraten. Besondere Vorsicht ist bei Erstspender:innen und hohen Beträgen geboten. Lassen Sie sich auf keinen Fall zeitlich unter Druck setzen. Und warten Sie, ob der Betrag rückwirkend wieder von Ihrem Konto eingezogen wird.
Spendenquittung für Bußgeldzahlung
Immer wieder versucht, immer wieder unzulässig: Für ein gerichtlich verhängtes Bußgeld oder eine Geldauflage eine Spendenquittung zu verlangen. Für Geldauflagen dürfen Sie als Organisation keine Spendenbescheinigung erteilen, da es sich dabei nicht um eine freiwillige Zahlung, sondern um eine gerichtliche Anordnung handelt.
Eigentlich ganz einfach, sollte man meinen: Empfangene Bußgelder/Geldauflagen sind keine Spenden. Doch leider wird auf Internetseiten, die über Bußgelder informieren, häufig die Formulierung gebraucht: Sie können ein Bußgeld auch spenden. Und richtig kompliziert wird es dort, wo die Zahlungspflichtigen absichtlich oder unbeabsichtigt Bußgeld- und Spendenkonto verwechseln.
Was Organisationen tun können:
- Klare Kontentrennung und Kommunikation, sorgfältige Dokumentation, denn Sie müssen den Nachweis erbringen, dass die Person das auferlegte Bußgeld tatsächlich bezahlt hat. Unregelmäßigkeiten können für die gerichtliche Zuweisung von Geldauflagen an Ihre Organisation von Nachteil sein.
- Keine Spendenquittung ausstellen, ggf. die betroffene Person auf die unterschiedlichen Konten aufmerksam machen – es ist nicht immer gleich ein Betrugsversuch.
Intern Mitarbeitende für den Unterschied Bußgeld/Spende sensibilisieren.
Erstattung von Spendengeldern
Eine Person meldet sich bei Ihnen als Angehörige:r eines Spenders oder einer Spenderin. Die spendende Person sei seit Monaten dement und könne keine wirtschaftlichen Entscheidungen mehr treffen. Daher sollten die Spenden zurücküberwiesen werden, und zwar auf ein neues Konto. Das alte sei zum Schutz der Person inzwischen gesperrt.
Was Organisationen tun können:
Eine schöne Geschichte. Aber ganz gleich, ob die Rücküberweisung als Bitte oder mit Nachdruck formuliert wird, Sie brauchen nicht tätig zu werden. Wenn Ihnen die ganze Sache zu dubios vorkommt, lassen Sie sich weitere Daten der Person geben, kontaktieren Sie den Spender oder die Spenderin. Machen Sie ihnen deutlich, dass gerade jemand in ihrem Namen versucht, zu betrügen. Erstatten Sie ggf. gegen die betrügende Person Anzeige.
Fazit: Klare Kommunikation und gute Spenderbeziehung beugen vor
Betrugsversuche wird es wohl immer geben. Und leider sind manche Maschen nicht nur besonders perfide, sondern auch erfolgreich. Die genannten Beispiele machen aber deutlich, eine klare Kommunikation, die verlässlich und transparent die Beziehung zu Ihren Spender:innen fördert, ist eine gute Basis, um vorzubeugen. Ebenso unerlässlich ist die Kommunikation innerhalb Ihrer Organisation. Erhöhte Aufmerksamkeit trägt dazu bei, Schaden abzuwenden.
Kontakt-Informationen SAZ-Gruppe:
Von A bis Z – die SAZ-Gruppe ist Ihr Partner, wenn es um Beratung und Dienstleistungen rund ums Fundraising geht. Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da. Tel.: +49 5137 88 1444, E-Mail: marketing@saz.com