Fortsetzung
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FE: „Die DS-GVO, die den Datenschutz modernisieren sollte, ist seit 2018 in Kraft. Hat sich seitdem etwas in der Praxis des Adresshandels und/oder der Adressverwaltung geändert?“

BS: „Dahinter steckt nichts, was für den Konsumenten am Ende effektiv viel ändern würde. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) war in seiner Änderung im Jahr 2009 der DS-GVO schon recht ähnlich, was dies angeht. Die Unternehmen haben allerdings mehr Verpflichtungen. Dazu gehören vor allem erweiterte Dokumentationspflichten, erweiterte Standards der Datensicherheit und Mitwirkungspflichten bei Datenschutzverstößen.“

FE: „In der Berichterstattung des NDR und der SZ wird der Vorwurf des gläsernen Konsumenten laut. Was steckt dahinter?“

BS: „Den ‚gläsernen Konsumenten‘ gibt es so nicht. Dazu müsste man über eine Person alles wissen und das ist zum Glück nicht möglich. Aber sicherlich eröffnen heutige Verfahren der Datenverarbeitung interessierten Unternehmen mehr Chancen, ihre Kunden oder Spender besser zu verstehen. Und viele Konsumenten helfen dabei selbst kräftig mit, indem sie viele ihrer Interessen und Vorlieben in den sozialen Medien teilen, was die Anbieter dieser Netzwerke bekanntermaßen sehr genau registrieren. Aber auch das ist nicht neu. Nehmen wir zur Verdeutlichung das folgende, zugegeben etwas zugespitzte Beispiel: Irgendwann wusste der Betreiber der örtlichen Kneipe auch, was seine Stammkunden normalerweise am wöchentlichen Stammtisch bestellen. Wenn dann noch der örtliche Metzger mit am Tisch gesessen hat und aufmerksam war, wusste der auch, was wer voraussichtlich beim nächsten Besuch im Laden kaufen wird.“

FR: „Nach wie vor ist das postalische Direktmarketing für viele NGOs ein wichtiges oder sogar das wichtigste Standbein. Welche Auswirkungen hätte ein tatsächliches Verbot auf diese Branche?“

BS: „Das wäre schon ein echtes Problem. Immerhin ist einer der meistgenannten Gründe, warum man nicht gespendet hat, dass man nicht gefragt wurde. Dazu kommt, dass bei den meisten Organisationen die mit Abstand meisten Spenden noch immer über Mailings generiert werden. Das Medium Brief wurde in den letzten 20 Jahren schon oft für überflüssig und tot erklärt – und doch kommen immer mehr Organisationen  und auch kommerzielle Unternehmen  wieder darauf zurück. Online wird beispielsweise in der Gesamtbetrachtung nur ein winziger Teil an Spenden generiert. Mit einem Brief wird noch immer eine hohe Seriosität verbunden und er geht bei allen Werbeformen am wenigsten unter.
Uns erreichen derzeit fast täglich Anrufe alarmierter Kunden, die befürchten, dass sie zukünftig Neuspender nicht mehr postalisch werben dürfen. Denen können wir dann erklären, dass sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit nichts an den bisherigen Vorgaben und Möglichkeiten ändern wird.“

FE: „In den genannten Artikeln wird der Konsument als wehrloses Opfer einer massiven postalischen Werbeflut präsentiert. Wie erleben Sie das und wie können sich Konsumenten vor unerwünschter Werbung schützen?“

BS: „Vielleicht galt das für Zeiten vor dem Jahrtausendwechsel. Heute gilt das aber definitiv nicht mehr. Hier hat der Datenschutz schon beim BDSG 2009 klare Grenzen gesetzt und auch der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) macht sich in dieser Hinsicht schon lange für die Konsumenten stark. Die Robinsonliste beispielsweise, in der sich jeder eintragen lassen kann, der keine Werbung erhalten möchte, ist das perfekte Mittel, um ungewünschte Zusendungen zu verhindern. Leider gibt es auch Trittbrettfahrer mit eigenen und weniger verbreiteten Listen, die zum Teil sogar noch Eintragungsgebühren verlangen. Wir empfehlen ganz klar die Robinsonliste des DDV, gegen die übrigens auch SAZ abgleicht. Möchte man gezielte Werbung verhindern, dann gibt es die Möglichkeit, seine Adresse direkt bei den Verantwortlichen, also denjenigen, die die Adresse für das Werbeschreiben zur Verfügung gestellt haben, sperren zu lassen. Die Quelle der Adresse ist heute auf den Werbeschreiben aufgeführt. Übrigens in ähnlicher Form ist dies schon seit 2009 in Deutschland vorgeschrieben und mit der DS-GVO ab 2018 dann europaweit geregelt worden.
Dem Konsumenten kommt aber auch zugute, dass heute in der Regel versucht wird, gezielt nur Personen anzuschreiben, die mit höherer Wahrscheinlichkeit auch Interesse am Inhalt des Schreibens haben. Neben dem Ziel, die Response und somit den Nutzen für den Werbetreibenden zu erhöhen, verringert das natürlich auch den Belästigungsgrad.“

FE: „Wie steht es mit dem Vorwurf, dass Spendenbriefe als belästigend wahrgenommen werden? Spiegelt sich das auch in den Rückmeldungen wider, die Sie von Ihren Kunden erhalten?“

BS: „Das können wir nicht bestätigen. Natürlich erhalten auch wir Anfragen von Betroffenen im Rahmen des Datenschutzes. Aber eine konkrete Belästigung wird hier nur selten formuliert. Und noch seltener gilt dies für Spendenaufrufe. Generell ist hier die Quote von Anfragen sehr gering. Dafür erleben wir es durchaus, dass Personen bei den von uns betreuten Organisationen anrufen und fragen, warum sie seit einiger Zeit keine regelmäßigen Mailings mehr bekommen.“

 

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