Autorin Antje Krispin
Barrierefreie Websites für gemeinnützige Organisationen – das BFSG:
Verpflichtungen und Chancen
Digitale Teilhabe für alle! Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Onlineshops, Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen, aber auch Organisationen dazu, ihre Online-Angebote für alle zugänglicher zu gestalten. Für gemeinnützige Organisationen bedeutet diese EU-weite Regelung zugleich die Chance, ihre Reichweite zu vergrößern und mehr Menschen für ihre Anliegen zu gewinnen.
Barrierefreiheit ist wichtig
Betroffene können unzählige Beispiele nennen, wo ihnen Hürden alltägliche Wege versperren oder online die Nutzung digitaler Angebote behindern. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll dies zumindest für die Onlinewelt ändern. Für gemeinnützige Organisationen kann das BFSG bedeuten, ihr Online-Angebot überarbeiten zu müssen – gerade, wenn sie online buchbare Dienstleistungen oder einen eigenen E-Commerce-Shop anbieten. Als positive Nebeneffekte stehen eine verbesserte Nutzererfahrung (User Experience, UX) und ein erweiterter Kreis an potenziellen Spendern und Unterstützern.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG verpflichtet ab Ende Juni 2025 dazu, digitale Angebote barrierefrei und nutzerfreundlich zu gestalten. Dies betrifft Websites, Apps und Online-Dienste insbesondere dann, wenn sie sich an Endverbraucher richten. Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem BFSG, Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und zwei Millionen Jahresbilanzsumme ebenso.
Digitale Angebote sind dann so zu gestalten, dass alle Menschen sie uneingeschränkt nutzen können: Ob es um die Buchung von Konzertkarten, die Bestellung von Vogelstimmen-CDs oder die Beauftragung eines Hausnotruf-Dienstes geht. Davon profitieren vorrangig Menschen mit Behinderungen, ebenso wie ältere Personen oder Menschen mit geringen digitalen Kenntnissen.
Barrierefreie Websites erhöhen die Reichweite.
Warum ist Barrierefreiheit auch fürs Fundraising interessant?
Gut 9 Prozent der deutschen Bevölkerung gelten als schwerbehindert. Rund drei Viertel (etwa 6,3 Millionen Menschen) von ihnen sind, laut Statistischem Bundesamt, älter als 55 Jahre. Diese Menschen sind in einem Alter also, in dem sie für Fundraising und NGO-Themen besonders aufgeschlossen sind. Eine benutzerfreundliche und inklusive Website kommt allen zugute, sie ist ein Muss für die Organisationen, die sich für Teilhabe starkmachen. Nicht zuletzt kann eine bessere Nutzererfahrung auch die Spendenbereitschaft erhöhen.
Was sind die zentralen Anforderungen an eine barrierefreie Website?
Barrierefreie Websites müssen mit einer Tastatur bedienbar sein.
Eine barrierefreie Website setzt auf eine durchdachte technische Umsetzung, eine klare Gestaltung und gut aufbereitete Inhalte:
Barrierefreie Websites sind mit der Tastatur bedienbar und unterstützen Screenreader. Ihre Schriftgrößen und Kontraste sind individuell anzupassen. Formulare lassen sich leicht ausfüllen und geben ggf. klare Fehlermeldungen.
Gestalterisch bedeutet Barrierefreiheit, gut lesbare Schriftarten und hohe Kontraste zu verwenden. Die Navigation sollte intuitiv und konsistent sein. Wichtige Informationen werden nicht nur durch Farben vermittelt; Animationen, bewegte Inhalte oder Soundeinspielungen können deaktiviert werden.
Inhalte sind in klarer und leicht verständlicher Sprache verfasst. Alternativtexte für Bilder und Grafiken sind essenziell, Überschriften sollten logisch strukturiert sein. Alle Dokumente müssen in barrierefreier Form bereitgestellt werden. Links sind aussagekräftig formuliert und ermöglichen eine klare Orientierung.
So testen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit
Automatisierte Tests mit Tools wie Google Lighthouse oder dem WAVE Accessibility Checker geben eine erste Einschätzung. Zusätzlich sollten manuelle Prüfungen durchgeführt werden, etwa mit Hilfe von Checklisten wie denen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 WCAG 2.1 oder der BITV 2.0. Besonders wertvoll ist das direkte Nutzerfeedback: Menschen mit Behinderungen können wertvolle Hinweise auf Verbesserungsbedarf geben.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Disclaimer
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für rechtlich verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte Fachanwälte.
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